EEVE - Kurzinformation
Nachfolgend einige Informationen über die Einheitliche
Einkommens- und Vermögenserklärung
EEVE in Südtirol, für welche
Leistungen sie vorgesehen ist, wie ein Termin mit dem Steuerdienst
CAAF AGB/CGIL vereinbart werden kann und welche Dokumente benötigt
werden.
Was ist die EEVE -
Erklärung
EEVE steht für Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung.
Es handelt sich um ein Instrument zur Feststellung der realen
Einkommens- und Vermögenssituation der Personen. Sie wird im
Zusammenhang mit Gesuchen um finanzielle Beiträge des Landes oder
bei Gesuchen um Tarifvergünstigungen bei Land oder anderen Ämtern
gefordert. Siehe dazu auch die Internetseite der Autonomen Provinz
Bozen
Für welche Leistungen ist sie
vorgesehen?
In eine ersten Phase wird die EEVE Erklärung für Leistungen im
Sozial- und Gesundheitsbereich eingeführt. In einer zweiten Phase
wird sie auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung zur
Anwendung kommen (geförderter Wohnbau, Leistungen im Schulbereich),
ausserdem auch bei Leistungen der Gemeinden.
Die Landesregierung muss für diese Bereiche noch Termine und
Modalitäten festlegen. Ab 1. September ist die EEVE -
Erklärung für folgende Leistungen vorgesehen
Wo und wann wird die Erklärung
eingereicht?
Die EEVE - Erklärung kann beim Steuerdienst CAAF AGB/CGIL
eingereicht werden. Hierfür wurden eigene Schalter in ganz Südtirol eingerichtet. Der
Dienst ist kostenlos.
Die EEVE - Erklärung kann ab 1. September jederzeit gemacht werden,
in jedem Fall aber bei der Gesuchstellung für finanzielle
Leistungen.
Download PDF mit der Liste der Sitze
und Öffnungszeiten des CAAF AGB-CGIL in Südtirol
Wie wird die Erklärung
eingereicht?
Die EEVE - Erklärung ist individuell und enthält folglich die
Einkommens- und Vermögenssituation einer Person. Im Falle von
Familien ist eine eigene Erklärung für jedes Familienmitglied
nötig, wobei eine Person für die gesamten Mitglieder die EEVE
abgeben kann. Zur Ausarbeitung kann der selbst
ausgefüllte Papiervordruck verwendet werden, oder aber sie
erfolgt anhand der mitgebrachten Dokumente. Die EEVE-Erklärung
wird von einer/m MitarbeiterIn des Steuerdienstes direkt ins Online
System eingegeben und dem/der Erklärenden zur Unterschrift
vorgelegt. Ab diesem Moment ist die EEVE-Erklärung
gültig.
Download Dokumentenliste für die
EEVE